CDU- Fraktion: Vorgelegte Fernwärmesatzung findet keine Zustimmung
Die geltende Fernwärmeversorgungssatzung der Stadt Frankfurt (Oder) vom 17.06.2004 ist bis zum 31.12.2011 befristet. Viele hatten 2004 die Zielstellung, dass sich unser städtisches Unternehmen ab 2012 dem freien Wettbewerb stellen kann und wird.
Jetzt wurde uns eine Satzung vorgelegt, die weiterhin einen Anschlusszwang vorsieht und zusätzlich das Satzungsgebet erheblich erweitert.
Dazu der Fraktionsvorsitzende Thomas Bleck:
Die Mehrheit unserer Fraktion spricht sich gegen einen Anschlusszwang aus. Wenn man ein Produkt unter Abnahmezwang stellt, wird suggeriert, dass es am Markt nicht bestehen kann. Wir treten aber für Marktwirtschaft und Entscheidungsfreiheit unserer Bürgerinnen und Bürger ein.
Wir sind weiterhin der Meinung, dass die Fernwärmesatzung in der vorgelegten Fassung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird, weil kein erheblicher Grund des Allgemeinwohls vorliegt, sondern vielmehr wirtschaftliche Zwänge eines städtischen Unternehmens.
Dies bedeutet für uns jedoch kein Abwenden von unseren Stadtwerken und der Möglichkeit der Versorgung unserer Stadt mit Fernwärme aus umwelt und resourcenschonender Kraft-Wärme-Kopplung.
Die Fernwärme in Frankfurt (Oder) aus KWK ist nach EEWärmeG den erneuerbaren Energien gleichgestellt und bietet Effizienz für Verdichtungsräume in Städten, die über ein nur begrenztes Dachflächenpotential für Solarthermie verfügen und nur eingeschränkte Möglichkeiten für Erdwärmepumpen (geringe Bodenflächen) haben. Insofern sehen wir gute Chancen, dass dieses Produkt am Markt nachgefragt wird.
Sollte sich in der Stadtverordnetenversammlung abzeichnen, dass es keine Mehrheiten für die Abschaffung des Anschlusszwanges gibt, muss in jedem Falle die vorgelegte Satzung geändert werden.
Wir fordern Preistransparenz und Chancengleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger. Auch das Recht auf einen Anschluss muss diskutiert werden. Die Stadtwerke haben gemäß vorgelegter Satzung „quasi ein Rosinenpicken“ betrieben und Gebiete, die einfach zu erschließen sind in die Satzung aufgenommen.
Ebenfalls ist der Anschlusszwang bei einer Heizungserneuerung im Satzungsgebiet absurd und unpraktikabel. Wer soll das kontrollieren? Wie soll das praktisch funktionieren? Kommen die Heizungsbauer demnächst „inkognito“ in die Satzungsgebiete?
Aufgrund der vielen offenen Fragen und des unmittelbaren Einflusses auf viele Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt werden wir beantragen, die Beschlussfassung zur Fernwärmesatzung nach die Sommerpause zu verschieben, um jetzt ohne Zeitdruck vernünftige Alternativen diskutieren zu können.