CDU Kreisverband Frankfurt(Oder)

Haushaltssicherungskonzept

CDU- Fraktion folgt dem Vorschlag des Oberbürgermeisters zum Haushaltssicherungskonzept

(Frankfurt (Oder), 24. 03. 2006) Die CDU- Fraktion folgt dem Vorschlag des Oberbürgermeisters zum Haushaltssicherungskonzept. Dabei wird die Fraktion auf der Klausur-tagung des Finanz- und Haushaltsausschusses am 24./ und 25. 03. 2006 folgende Anträge einreichen:

1. die Verwaltung wird beauftragt, die Veranstaltung die „Große Familie“ unter einem
neuen Finanzierungskonzept zu gestalten. Der städtische Zuschuss soll dazu in vier Schrit-ten von jeweils 5000 EURO durch einbinden von Sponsoren auf die Hälfte reduziert werden.
Im Rahmen des neuen Konzeptes soll z.B. der Vorraum der Veranstaltungslokalität vermarktet werden.
Gleichzeitig ist zu prüfen, im Rahmen der Veranstaltung Sammlungen für einen gemeinnützigen Zweck, wie z.B. den Wildpark, durchzuführen.

2. die Maßnahme 32 wird aus dem HSK gestrichen. Der städtische Zuschuss wird bis 2008 in gleicher Höhe weitergewährt. Mit dem hier ausgereichten Zuschuss wird eine Einrichtung gefördert, deren Besucher vorrangig Kinder sind.

3. Maßnahme 10 des HSK – Reduzierung Mietkosten
Bis zum Jahr 2010 werden die Mietkosten auf 1,8 Mio. EURO reduziert. Ab dem Jahr 2008 beträgt die zu erreichende Einsparung 150 T EURO.
Eine personell kleiner werdende Verwaltung in Realisierung der Maßnahme 01 muss zwangsläufig einen geringeren Bedarf an Räumlichkeiten nach sich ziehen.

4. Maßnahme 13 des HSK – Haushaltwirtschaft
Bei den verbrauchsabhängigen Größen ist innerhalb der nächsten 5 Jahre eine Einsparung von 5% ausgehend von der Größe des Jahres 2005 zu erreichen.
Durch Einwohnerrückgang, Abnahme der Mitarbeiteranzahl und dadurch bedingten Bearbei-tungsrückgang ist dies erreichbar.

5. Budgetüberschreitung im Amt 50
Im Amt 50 soll zukünftig das Budget eingehalten werden. Dazu soll ein externes Gutachten in Zusammenarbeit mit internen Mitarbeitern erstellt werden. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und exakten Aufgabenstellung beauftragt. Die Ursachen für die Budgetüber-schreitung in der Vergangenheit müssen ermittelt werden. Im Bereich der Sozialausgaben muss eine Analyse erfolgen, wie optimiert werden kann.
Die erfolgreiche Kontrolle im eigenen Dezernat wird angezweifelt, auch die Kontrolle durch einen übergeordneten Gutachter aus dem eigenen Haus gestaltet sich offenbar schwierig. Zurückgreifend auf die Erfahrungen anderer Firmen, dass sich externes Controlling in Ver-bindung mit internem Sachwissen als sehr effektiv und zielführend herausgestellt hat, ist dieser Weg als begrenzte Ausnahmeregelung zu beschreiten.

6. Zuwendungen aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen
Die Verwaltung wird beauftragt, dass bei allen Zuweisungsbescheiden, die aus freiwilligen Leistungen der Stadt kommen, die Auflage erteilt wird, die Höhe des Zuschusses für den Bürger ersichtlich auszuweisen.
Auf Theaterkarten, Fahrscheinen, Eintrittskarten etc. soll für den Bürger die Höhe des Zu-schusses deutlich erkennbar sein.

7. Vorkasseregelung
Die Verwaltung wird beauftragt, in allen nach dem Kommunalabgabengesetz zulässigen Fäl-len nach Vorlage / Abstimmung im Fachausschuss / Hauptausschuss Vorkasse einzuführen.



Pressesprecher
Thorsten Ziedek