Mit dem vom Bundeskabinett am 23. Juli 2008 verabschiedeten dritten Mittelstands-entlastungsgesetz sollen mittelständische Betriebe in Deutschland von unnötiger Bürokratie befreit werden.
„Wir begrüßen, dass nun 23 weitere Maßnahmen folgen sollen, um den Mittelstand von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Die Vereinfachung der Handwerkszählung durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten ist dabei ebenso sinnvoll wie etwa die Streichung von Aufbewahrungspflichten in der Pfandleiherverordnung und in der Makler- und Bauträgerverordnung. Dies kommt auch Frankfurter Unternehmen zugute“, meint Michael Schönherr, Kreisvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Frankfurt (Oder).
Allerdings entlasten die Vorschläge nach Auffassung der MIT Frankfurt (Oder) nur vereinzelte Gruppen des Mittelstandes. „Insgesamt werden die 3,4 Millionen deutschen mittelständischen Unternehmen und die Mehrheit der Mittelständler hier in Frankfurt (Oder) von einer Bürokratieentlastung wenig spüren. Uns geht der Gesetzentwurf daher nicht weit genug. Zum einen fehlen grundlegende Festlegungen zum Bürokratieabbau, zum anderen sollten die Einzelmaßnahmen um weitere Forderungen aus der Wirtschaft ergänzt werden“, fordert Michael Schönherr.
Grundlegend fordert die MIT Frankfurt (Oder), dass die Kompetenzen des Normenkontrollrates (NKR) erweitert werden. Der NKR soll zukünftig neben den Gesetzesentwürfen der Bundesregierung auch an den Gesetzesvorhaben von Bundestag und Bundesrat beteiligt werden. Das von der Bundesregierung bis 2011 festgelegte Bürokratie-Abbauziel von 25 Prozent soll nach Auffassung der MIT Frankfurt (Oder) als Nettoziel verankert werden. Zudem sollten Verordnungen prinzipiell mit einer Befristung versehen werden und europäische Vorgaben sollen nur noch im zwingend erforderlichen Maß in deutsches Recht umgesetzt werden.
Darüber hinaus hat die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung 46 Einzelmaßnahmen erarbeitet, welche sich im III. Mittelstandsentlastungsgesetz wieder finden sollen. „Wir fordern unter anderem die Abschaffung der Bauabzugssteuer, die Entbürokratisierung des Vergaberechtes zu Gunsten des Mittelstandes, die Vereinfachung der Lohnsteueranmeldung, vereinfachte und schnellere gewerbliche Erlaubnisverfahren, die Reform der Künstlersozialversicherung sowie eine Entbürokratisierung im Umweltbereich“, erläutert Michael Schönherr.
Dem Gesetzesentwurf müssen nun noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. „Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Vorschläge im weiteren Beratungsprozess eingebunden werden. Insbesondere fordern wir die Landesregierung Brandenburg auf, die Vorschläge des Frankfurter Mittelstandes im Rahmen der Beratungen im Bundesrat zu berücksichtigen“, so Michael Schönherr abschließend.
A. Leschke
MIT-Geschäftsführerin
V.i.S.d.P.: Michael Schönherr, MIT-Kreisvorsitzender Frankfurt (Oder)